Achtung Blei: Immobilienbesitzer & Mieter!
Blei im Trinkwasser ist bereits in kleinsten Mengen gesundheitsgefährdend. Deshalb sind Vermieter gesetzlich verpflichtet, bis spätestens 12. Januar 2026 alle Bleileitungen in ihren Mietobjekten nach anerkannten technischen Standards zu entfernen oder stillzulegen. Besonders betroffen sind Gebäude, die vor 1973 errichtet wurden, vereinzelt auch Baujahre der 1980er Jahre. Eigentümer müssen nicht nur das Gesundheitsamt über die Umsetzung informieren, sondern auch die Mieter, sobald ein Verdacht auf Bleileitungen besteht. Ein konkreter Zeitplan zur Entfernung ist ebenfalls mitzuteilen. Bleileitungen erkennt man an ihrer matt-grauen Oberfläche, die sich leicht ritzen lässt und auf Magneten nicht reagiert. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte seine Wasserleitungen jetzt prüfen lassen.
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