Erfahrungen & Bewertungen zu Nordbewertung Sachverständigenbüro für Immobilien

Ab sofort Solarpflicht in Schleswig-Holstein

Ab Juli diesen Jahres gilt in verschiedenen Bundesländern die Pflicht, beim Neubau oder bei einer Dacherneuerung eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu installieren. Die Regelungen zum Einbau einer PV-Anlage sind in den Bundesländern unterschiedlich streng geregelt.

In Schleswig-Holstein gilt derzeit folgendes:

  • Solarpflicht beim Neubau von Wohngebäuden
  • Solarpflicht bei Dacherneuerungen, die mehr als zehn Prozent der Fläche betreffen
  • Solarpflicht für Stellplatzflächen mit mehr als 70 Stellplätzen
  • Bis Ende März 2026 gilt die Solarpflicht nicht, wenn Bauantrag oder -anzeige im Jahr nach Inkrafttreten der Neuregelungen eingereicht wurde oder der Bau/die Sanierung in diesem Zeitraum begonnen wurde
  • Bei Verstoß gegen die Solarpflicht drohen Bußgelder.
  • Grundlage ist das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG)
  • Ziel ist es, bereits 2040 Treibhausgasneutralität erreicht zu haben

Eine Befreiung von der PV-Pflicht ist möglich, wenn ein unangemessenen hoher Aufwand oder eine unbillige Härte vorliegen bzw. rechtliche oder tatsächlichen Gründe die Installation unmöglich machen (§ 26 Abs.3 EWKG).