Ab sofort Solarpflicht in Schleswig-Holstein
Ab Juli diesen Jahres gilt in verschiedenen Bundesländern die Pflicht, beim Neubau oder bei einer Dacherneuerung eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu installieren. Die Regelungen zum Einbau einer PV-Anlage sind in den Bundesländern unterschiedlich streng geregelt.
In Schleswig-Holstein gilt derzeit folgendes:
- Solarpflicht beim Neubau von Wohngebäuden
- Solarpflicht bei Dacherneuerungen, die mehr als zehn Prozent der Fläche betreffen
- Solarpflicht für Stellplatzflächen mit mehr als 70 Stellplätzen
- Bis Ende März 2026 gilt die Solarpflicht nicht, wenn Bauantrag oder -anzeige im Jahr nach Inkrafttreten der Neuregelungen eingereicht wurde oder der Bau/die Sanierung in diesem Zeitraum begonnen wurde
- Bei Verstoß gegen die Solarpflicht drohen Bußgelder.
- Grundlage ist das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG)
- Ziel ist es, bereits 2040 Treibhausgasneutralität erreicht zu haben
Eine Befreiung von der PV-Pflicht ist möglich, wenn ein unangemessenen hoher Aufwand oder eine unbillige Härte vorliegen bzw. rechtliche oder tatsächlichen Gründe die Installation unmöglich machen (§ 26 Abs.3 EWKG).
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