Neues Gesetz löst das Gebäudeenergiegesetz ab
Die Bundesregierung hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) auf den Weg gebracht, dass das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt.
Kernstück der Reform ist die deutlich größere Entscheidungsfreiheit für Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Wahl ihrer Heizung. Die bisherigen, oft als kompliziert empfundenen Heizungsregelungen der §§ 71–71p sowie § 72 GEG entfallen komplett.
Die feste Vorgabe, dass neue Heizsysteme mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen, wird gestrichen. Künftig bleibt es den Hausbesitzern selbst überlassen, ob sie sich für eine Wärmepumpe, einen Fernwärmeanschluss, ein Hybridsystem, eine Biomasseheizung oder weiterhin für Gas- und Ölheizungen entscheiden. Wer sich jedoch für eine Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss künftig einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe beimischen. Dieses Modell wird als „Bio-Treppe“ bezeichnet. Diese Stufenregelung startet 2029, die Details zur sogenannten Grüngasquote, welche ab 2028 gelten soll, will die Regierung bis Dezember 2026 in einem eigenen Gesetz festlegen. Spätestens ab 2045 müssen alle Heizungsbrennstoffe vollständig klimaneutral sein.
Die Regierung betont, mit dem neuen Gesetz mehr Vertrauen, Technologieoffenheit und Planungssicherheit schaffen zu wollen. Somit soll der Pragmatismus für Eigentümer, Mieter und Unternehmen steigen.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudemodernisierungsgesetz-2430284
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