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Neues Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes:

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28. Juni 2025 kommen auch auf die Teilnehmer des Immobilienmarktes neue Anforderungen zu, insbesondere für Makler, Hausverwalter und Wohnungsunternehmen. Zwar betrifft das Gesetz nicht die bauliche Barrierefreiheit von Immobilien, wohl aber digitale Dienstleistungen, die in der Branche zunehmend zum Einsatz kommen. Dazu zählen etwa Mieterportale, Online-Vermietungsplattformen, Apps zur Schadensmeldung oder Websites mit Exposés und Formularen. Diese Angebote müssen künftig barrierefrei zugänglich sein, das heißt unter anderem: lesbar für Screenreader, per Tastatur bedienbar, mit klarer Struktur, ausreichenden Farbkontrasten und verständlicher Sprache. Für Makler und Verwalter bedeutet das: Wer digitale Services anbietet, muss diese spätestens jetzt an geltende Barrierefreiheitsstandards anpassen, nicht nur zur Vermeidung von Sanktionen, sondern auch, um allen Nutzergruppen einen gleichberechtigten Zugang zum Wohnungsmarkt zu ermöglichen.