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Mietspiegel

In vielen Städten steht Vermietern entweder ein einfacher oder ein qualifizierter Mietspiegel zur Verfügung. Deshalb trat seit Juli 2022 das neue Mietspiegelgesetz in Kraft.

Mieter und Vermieter sind seitdem verpflichtet, für die Erstellung des Mietspiegels Auskünfte über Miete und Merkmale der Wohnung zu geben. Bei Unterlassung droht ein Bußgeld.

Städte mit über 50.000 Einwohnern hätten entweder seit Jan 2023 einen einfachen Mietspiegel oder alternativ seit Jan diesen Jahres qualifizierten Mietspiegel bereitstellen müssen. Der veröffentlichte Mietspiegel ist dann für Neuvermietungen und Mieterhöhungen bindend. Mietern soll er einen Schutz gegen überhöhte Mietforderungen bieten. Den Vermietern soll der Mietspiegel eine Orientierung für die ortsübliche Vergleichsmiete bieten.

In SH haben die meisten Städte weniger als 50.000 Einwohner und somit keine Pflicht, einen Mietspiegel zu erstellen. Städte > 50.000 Einwohner sind z.B. Kiel, Lübeck, Flensburg, Norderstedt, Neumünster, Elmshorn.

Elmshorn hat sich für die erstmalige Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels entschieden und führt zu diesem Zweck derzeit eine Befragung an über 6.000 Miethaushalte durch.

Neumünster veröffentlich seit längerem einen Mietspiegel, dieser ist kostenpflichtig bei der Stadt Neumünster erhältlich. Die qualifizierten Mietspiegel der Städte Norderstedt und Flensburg sind als PDF-Dokumente kostenfrei über das Internet beziehbar.