Was ist die Mietpreisbremse, wo gilt diese?
Die Mietpreisbremse soll Mieter vor überhöhten Mieten schützen und gilt bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen. Sie besagt, dass die neue Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf, ausgenommen sind unter anderem Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen. In Hamburg ist die Mietpreisbremse weiterhin in Kraft und wurde zuletzt bis Ende 2025 verlängert. Anders sieht es in Schleswig-Holstein aus: Hier wurde die Regelung bereits Ende 2019 vollständig abgeschafft. Das betrifft auch den Kreis Steinburg und Itzehoe. Vermieter sind hier an keine Mietobergrenze bei Neuvermietung gebunden. Wer in Hamburg vermietet oder mietet, sollte hingegen genau prüfen, ob die Mietpreisbremse greift. Bei Verstößen besteht die Möglichkeit auf Zurückverlangen der zu viel gezahlten Miete auch rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Verstoßes.
Neueste Kommentare