Erfahrungen & Bewertungen zu Nordbewertung Sachverständigenbüro für Immobilien

Mieterhöhung auf Basis der ortsüblichen Vergleichsmiete

 

Wenn Sie als Vermieter die Miete anpassen wollen, können Sie sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Dabei geht es darum, die Miethöhe an das übliche Niveau vergleichbarer Wohnungen in Ihrer Gemeinde anzupassen, entscheidend sind Größe, Lage und Ausstattung. Als Grundlage nutzen Sie am besten den aktuellen Mietspiegel oder Vergleichswohnungen. Wichtig ist, dass seit der letzten Erhöhung mindestens ein Jahr vergangen ist und die neue Miete erst nach 15 Monaten gilt. Die Erhöhung muss schriftlich und nachvollziehbar begründet werden, damit der Mieter zustimmen kann. In Schleswig-Holstein stellen viele Städte und Gemeinden Mietspiegel online zur Verfügung, etwa auf den Webseiten der Kommunen oder über den Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen. Dort finden Sie aktuelle Vergleichsdaten, die Sie für Ihr Erhöhungsverlangen nutzen können.