Maklercourtage zukünftig halbiert
Im Mai 2020 hat der Bundestag ein neues Gesetz zur Regelung der Maklercourtage bei Immobilienverkäufen verabschiedet, dem der Bundesrat Anfang Juni 2020 zugestimmt hat. Das neue Gesetz sieht vor, dass die Maklerprovision jeweils zur Hälfte von dem Käufer und dem Verkäufer einer Immobilie getragen werden soll. Dieses neue Gesetz soll nach einer Übergangsfrist von 6 Monaten spätestens Anfang 2021 in Kraft treten. Die bisher geltende Regelung des Bestellerprinzips – es zahlt wer den Makler beauftragt – wird damit zum Jahresende außer Kraft gesetzt. Gleichzeitig wurden Regelungen beschlossen, wie eine korrekte Zahlungsabwicklung der Maklercourtage umgesetzt werden soll.
Was beinhaltet dieses neue Gesetz?
Das Gesetz sieht vor, dass die Maklerprovision zu gleichen Anteilen jeweils vom Verkäufer und dem Käufer der Immobilie zu tragen ist. Gleichzeitig wurde ein Zahlungsprozess festgelegt, der die anteilige Zahlung der Maklerprovision von Verkäufer und Käufer sicherstellt. Das Procedere sieht vor, dass zunächst der Verkäufer der Immobilie seinen Anteil der Maklerprovision an den Makler zu entrichten hat. Der Makler muss dann einen Nachweis über den Zahlungseingang, z.B. mittels Vorlage eines Kontoauszugs, gegenüber dem Käufer belegen. Erst dann ist der Käufer der Immobilie verpflichtet, seinen Anteil der Maklercourtage an den Makler zu entrichten.
Welche Vorteile bietet das neue Gesetz zur Maklercourtage?
Die hälftige Aufteilung der Maklercourtage reduziert erheblich die Kaufnebenkosten einer Immobilie. Bisher hat ein Immobilienkäufer mit rd. 3 bis 7 Prozent Maklercourtage vom notariell beurkundeten Kaufpreis rechnen müssen. Ab Januar 2021 reduzieren sich diese Kosten um die Hälfte.
Dieses neue Gesetz wird ab spätestens Januar 2021 bundesweit gelten.
Die Nordvermittlung Bianka Ostwald hat auch bisher schon die Maklerprovision auf Verkäufer und Käufer einer Immobilie aufgeteilt. Die Immobiliensachverständige und Immobilienmaklerin Bianka Ostwald erhebt vom Verkäufer einer Immobilie 2% und vom Käufer einer Immobilie 3,95% Maklercourtage. Ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden wir jeweils vom Verkäufer und vom Käufer einer Immobilie 3% Maklercourtage inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer erheben.