Grundsteuerreform 2022
Was bedeutet das für Sie?
2022 bringt einige Veränderungen mit sich, so auch eine neue Grundsteuerreform. Alle Grundstücks- und Hausbesitzer müssen bis zum 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung zu ihrer Immobilie beim Finanzamt abgeben. Es müssen Angaben zur Grundstücksart, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche und Baujahr gemacht werden. Anhand dieser Angaben wird dann die neue Grundsteuer, die ab 2025 gilt, berechnet. Vordrucke für die Abgabe der Erklärung wird es voraussichtlich erst ab dem 1. Juli 2022 geben.
Hier können Sie noch mehr erfahren: https://www.immobilienscout24.de/wissen/vermieten/grundsteuerreform.html