Langes Wiederkaufsrecht für Gemeinden:
Gemeinden in Deutschland haben ein Wiederkaufsrecht auf verkaufte Grundstücke. Dieses Wiederkaufsrecht tritt ein, wenn ein Bauplatz gekauft, trotz entsprechender Verpflichtung allerdings auf diesem Bauplatz kein Haus errichtet wird. In so einem Fall kann die Gemeinde innerhalb von 30 Jahren nach dem Verkauf von ihrem Wiederkaufsrecht gebrauch machen.
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