KfW-Ergänzungskredit (358/359)
Der KfW-Ergänzungskredit hilft Eigentümerinnen und Eigentümern dabei, energetische Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren. Voraussetzung ist, dass bereits eine Förderzusage der KfW oder des BAFA vorliegt und der Zuschuss noch nicht ausgezahlt wurde.
Mit dem Kredit können die Kosten finanziert werden, die nach Abzug des Zuschusses noch offen sind. Pro Wohneinheit sind bis zu 120.000 Euro möglich. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro gibt es den Ergänzungskredit Plus (358) mit besonders günstigen Zinssätzen. Für alle weiteren Antragstellenden steht der Ergänzungskredit (359) zur Verfügung.
Der Antrag wird über eine Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner gestellt und muss innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Förderzusage erfolgen. Der Ergänzungskredit ist besonders geeignet, um die Finanzierungslücke zwischen dem Zuschuss und den tatsächlichen Sanierungskosten zu schließen.
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