Inkrafttreten der Neuerungen und Kostenaufteilung für Mieter durch das GModG
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab und gibt Eigentümerinnen und Eigentümern mehr Freiheit bei der Wahl ihrer Heizung. Doch nicht alle Regelungen treten gleichzeitig in Kraft. Einige Regelungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetz, etwa der Wegfall der 65-Prozent-Pflicht und die Bio-Treppe, gelten bereits ab dem Tag nach der Gesetzesverkündung. Andere Neuerungen, darunter technische Standards (Referenzgebäude, Primärenergiefaktoren, neue DIN-Normen) sowie Vorgaben zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), etwa zur Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude oder beim Energieausweis, greifen erst sechs Monate später – voraussichtlich Ende Januar 2027. https://oekozentrum.nrw/aktuelles/detail/news/update-zum-gmodg/
Mieter werden zudem finanziell abgesichert: Beim Einbau neuer Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen teilen sich Mieter und Vermieter ab 1. Januar 2028 die CO2-Kosten und Gasnetzentgelte je zur Hälfte. Ab 1. Januar 2029 gilt diese hälftige Kostenteilung auch für den Mehrpreis klimafreundlicher Brennstoffe in den ersten drei Stufen der Bio-Treppe.
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/05/pm-gmodg.html
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