Heizungsförderung: Diese Änderungen gelten ab Juli 2026
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer mehr Freiheit bei der Heizungswahl. Begleitet wird diese Reform weiterhin durch staatliche Förderprogramme. Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gelten dabei ab dem 21. Juli 2026 einige neue Bedingungen:
- Einkommensbonus
Haushalte mit weniger als 30.000 Euro Jahreseinkommen erhalten künftig 40 statt bisher 30 Prozent
Haushalte > 30.000 EUR und bis zu 40.000 Euro Jahreseinkommen bleibt es bei 30 Prozent
Haushalte > 40.000 EUR und bis 50.000 Euro sind noch 10 Prozent Bonus möglich.
- Familien werden zusätzlich entlastet: Ein neuer Kinderzuschlag senkt das für den Bonus maßgebliche Einkommen einmalig um 10.000 Euro.
- Die maximal förderfähigen Kosten sinken von 30.000 auf 28.000 Euro und werden danach halbjährlich um weitere 750 Euro reduziert.
- Der Bonus für einen frühzeitigen Heizungstausch (Klimageschwindigkeitsbonus) wird zeitlich gestreckt und schrittweise abgesenkt.
Für die Übergangsphase rund um die technische Umstellung informiert die KfW über die Antragstellung.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudemodernisierungsgesetz-2430284
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