Wissenswertes zum Thema Heizung aus dem Gebäudeenergiegesetz
GEG § 71
65 % Erneuerbare Energiegen für Neubauten
Für Neubauten, die sich nicht in einem Neubaugebiet befinden, sondern sogenannte Lückenfüller in einem Bestandsgebiet sind gelten nicht die strenge 65%-Anforderung an erneuerbare Energie.
Der Anteil 65 % erneuerbare Energie als Heizungsbrennstoff einzusetzen gilt nur für Neubauten in Neubaugebieten
Die Anforderungen können beispielsweis erfüllt werden durch den Einsatz oder einer Kombination folgender Maßnahmen:
- Anschluss an ein Wärmenetz
- elektrisch angetriebene Wärmepumpe
- Stromdirektheizung bei höherem Wärmeschutz
- solarthermische Anlage
- Heizungsanlage mit Energie aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff
- Wärmepumpen-Hybridheizung
- Solarthermie-Hybridheizung
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