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Wissenswertes zum Thema Heizung aus dem Gebäudeenergiegesetz

GEG § 71

65 % Erneuerbare Energiegen für Neubauten

Für Neubauten, die sich nicht in einem Neubaugebiet befinden, sondern sogenannte Lückenfüller in einem Bestandsgebiet sind gelten nicht die strenge 65%-Anforderung an erneuerbare Energie.

Der Anteil 65 % erneuerbare Energie als Heizungsbrennstoff einzusetzen gilt nur für Neubauten in Neubaugebieten

Die Anforderungen können beispielsweis erfüllt werden durch den Einsatz oder einer Kombination folgender Maßnahmen:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • elektrisch angetriebene Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung bei höherem Wärmeschutz
  • solarthermische Anlage
  • Heizungsanlage mit Energie aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff
  • Wärmepumpen-Hybridheizung
  • Solarthermie-Hybridheizung