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Erneuerbare-Energien-Gesetz:

Das EEG-Novelle ist seit 1. Jan 2023 in Kraft getreten. Bis 2030 soll der Strom in Deutschland fast vollständig (80%) aus erneuerbaren Energien erstellt werdenl. Somit hat der Ausbau von Windenergie und Photovoltaik höchste Priorität. Bezogen auf PV-Anlagen auf privaten Dachflächen unterscheidet das EEG den Volleinspeiser oder den Eigenversorger. Die Volleinspeisung bedeutet, dass sämtlicher produzierter Strom das ganze Jahr eingespeist wird. Bei der Eigenversorgung wird nur der Überschuss eingespeist, der über den Eigenbedarf hinausgeht. Das Modell Eigenversorger wird im Vergleich zum Volleinspeiser schlechter vergütet (aktuell 8,04 Cent/kWh für Anlagen bis 10 kW).Für kleine Volleinspeiser-Anlagen bis 10 kW beträgt die aktuelle Einspeisevergütung 12,87 Cent/kWh. Die Einspeisung wird halbjährliche angepasst und sinkt degressiv.