Erfahrungen & Bewertungen zu Nordbewertung Sachverständigenbüro für Immobilien

Beitrag Energieausweise 2026

 

Ab Mai 2026 gelten neue EU-Regeln für Energieausweise, die alle Immobilieneigentümer betreffen, die verkaufen, vermieten, verpachten oder größere Renovierungen planen. Künftig wird die Energieeffizienz einheitlich mit den Klassen A bis G bewertet, statt wie bisher von A+ bis H. Die Klasse A steht nur noch für Nullemissionsgebäude, während G die energetisch schlechtesten Gebäude kennzeichnet. Bestehende Energieausweise behalten weiterhin bis zu zehn Jahre ihre Gültigkeit, auch wenn sie noch die alte Skala zeigen.

Neu ist außerdem, dass ein Energieausweis nicht nur bei Verkauf oder Neuvermietung erforderlich ist, sondern auch bei der Verlängerung von Mietverträgen sowie bei umfangreichen Sanierungen. Fehlt der Ausweis, ist er fehlerhaft oder wird er nicht rechtzeitig vorgelegt, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Auch Immobilienanzeigen bleiben ausweispflichtig. Wer in den kommenden Jahren eine Immobilie vermarkten oder modernisieren möchte, sollte daher frühzeitig prüfen, ob der vorhandene Energieausweis noch gültig und rechtssicher ist.

Hier noch mehr erfahren: https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/energieausweis-pflichten-und-fristen_84342_534562.html