Steigende Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigung:
Aufgrund der steigenden Zinsen für Immobilienkredite kann die günstige Situation entstehen, dass bei einer vorzeitigen Rückführung von Immobilienkrediten (z.B. im Rahmen eines Verkaufs) der Bank kein Zinsschaden entsteht. In dem Fall kann i.d.R. auch von der Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung beansprucht werden. Weitere Details siehe das Informationsvideo.
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