Bestellerprinzip: Wie Sie beim Immobilienkauf Geld sparen
Informationen zum Bestellerprinzip
Durch die Teilung der Maklercourtage ab Dezember 2020 können Sie als Käufer einer Immobilie viel Geld sparen. Es wurde ein Gesetz zur Teilung der Maklercourtage verabschiedet, welches zum Ende diesen Jahres in Kraft tritt. Kernaussage des neuen Gesetzes ist, dass der Verkäufer der Immobilie an den Kosten für den Makler beteiligt wird.
Das bedeutet, wenn der Verkäufer einen Makler zum Verkauf seiner Immobilie beauftragt, muss er sich mindestens mit 50% der Kosten an der Courtage beteiligen. Dies war in der Vergangenheit meistens nicht der Fall. Maklerprovisionen wurden auf den Käufer der Immobilie abgewälzt (Außenprovision), obwohl der Verkäufer einen Makler beauftragt hat. In Hamburg beispielsweise war es bislang üblich, dass die Provision zu einem großen Anteil vom Käufer übernommen wird. Durch das neue Gesetz ist die Teilung der Maklercourtage in allen Bundesländern verpflichtend.
Die wichtigsten Fakten zum Bestellerprinzip
- Diese neue Regelung gilt für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen
- Ausgenommen von der neuen Provisionsregelung sind Baugrundstücke und alle gewerblichen Immobilien. Auch Zwei-, Drei- und Mehrfamilienhäuser sind von dieser Regelung ausgenommen.
- Immobilienmakler sollten schon jetzt den Maklervertrag mit dem Verkäufer anpassen, da es sein kann, dass ein laufender Maklervertrag beispielsweise erst im Januar 2021 angeschlossen wird und somit unter die neue Regelung fällt.
- Eine reine Innenprovision, also die vollständige Übernahme der Provision durch den Verkäufer als Auftraggeber, bleibt weiterhin möglich.
- Ein Nachweis über die Zahlung der Provision durch den Verkäufer ist im neuen Gesetz nicht geregelt. Dieser Nachweis ist nur verpflichtend, wenn zunächst eine einseitige Provision im Vertrag vereinbart war.
- Kann ein Verkaufsobjekt als Einfamilienhaus, aber auch mit einem Abriss des Gebäudes für Bauträger interessant sein, kann der Immobilienmakler zwei Exposees mit unterschiedlichen Verteilungen der Maklercourtage für das gleiche Objekt ausstellen.
Wie viel Maklercourtage ist wo üblich?
Wie auf der Statistik aus dem Jahr 2018 zu sehen ist, trägt vor allem in den Bundesländern Brandenburg, Berlin und Hamburg der Käufer von der Maklercourtage sogar über 6%. In den anderen Bundesländern wie z.B. Schleswig-Holstein und Niedersachsen fällt die zu entrichtende Maklercourtage für den Käufer insgesamt geringer aus und liegt im Schnitt bei knapp 4%. Ab Dezember können vor allem Käufer von Immobilien in den Bundesländern Brandenburg, Berlin, Hessen, Hamburg und Bremen deutlich Geld sparen, wenn die Maklercourtage mindestens geteilt wird.
Beim Immobilienkauf mit Nordvermittlung Immobilienbüro können Sie als Käufer mit einer Maklercourtage von 3% inkl. Mwst. auf den Immobilienpreis rechnen. Die restlichen 3% inkl. Mwst. der Courtage übernimmt ab sofort der Verkäufer der Immobilie.
Quelle Statistik: http://dl.iwkoeln.de/index.php/s/MKj3rfr3AwFKrdb