Der Bauturbo nach § 246e Baugesetzbuch soll den Wohnungsbau in Deutschland deutlich beschleunigen. Kommunen erhalten damit die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schneller Baurecht zu schaffen und von aufwendigen Bebauungsplanverfahren abzuweichen. Ziel ist es, dringend benötigten Wohnraum zügiger zu realisieren und lange Genehmigungsprozesse zu verkürzen.
Auch wenn der Fokus des Bauturbos auf den Ballungsgebieten liegt, kann dieser auch Orten wie Sankt Peter Ording, wo der Wohnraumbedarf für Einheimische, Familien und Beschäftigte hoch ist, während gleichzeitig verfügbare Flächen begrenzt sind und strengen Schutzvorgaben unterliegen, helfen. So könnten die Regelungen des Bauturbos bspw. für eine Nachverdichtung im Ortskern oder zur Umnutzung bestehender Gebäude genutzt werden. Voraussetzung ist jedoch immer, dass die Gemeinde die Anwendung ausdrücklich befürwortet und Umwelt sowie Nachbarschaftsbelange gewahrt bleiben.
Gerade in Urlaubsregionen wie Sankt Peter Ording ist eine klare Abgrenzung der Nutzung wichtig. Der Bauturbo ist auf die Schaffung von dauerhaftem Wohnraum ausgerichtet. Reine Ferienwohnungen oder Ferienhäuser, die überwiegend touristisch genutzt werden, fallen nicht darunter und können nicht von den beschleunigten Verfahren profitieren.
Des weiteren sollte jedem klar sein, dass durch ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren zwar schneller Wohnraum geschaffen werden kann, der Bauturbo aber kein direktes Instrument zur Herstellung preiswerteren Wohnraums darstellt.